Ein Mensch ist gestorben – was ist zu tun?

Nachfolgend einige wichtige organisatorische Schritte, die bei einem Todesfall beachtet werden sollten. Sie sind grob nach Zeitabschnitten gegliedert.

Am Todestag

  • Arzt anrufen
  • Vom Arzt bzw. Krankenhaus den Totenschein ausstellen lassen. Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (vom Standesamt) notwendig. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
  • Verwandte Freunde und Nachbarn benachrichtigen
  • Pfarrer informieren, falls eine Aussegnung gewünscht wird
  • Bestattungsinstitut auswählen und beauftragen. Gesprächstermin vereinbaren
  • Gespräch mit dem Mitarbeiter des Bestattungsinstituts; Art der Beerdigung und Ablauf/Gestaltung der Beerdigung/Trauerfeier besprechen. Achten Sie auf mögliche Verfügungen des Verstorbenen (z. B. zur Art der Bestattung im RuheForst). Sarg bzw. Urne auswählen. Besprechen, ob wirklich eine Anzeige in die Zeitung soll und welchen Inhalt sie haben soll
  • Haustiere versorgen oder in andere Hände geben

Am Folgetag

  • Mit dem Pfarrer Termine für “Beerdigungsgespräch” und Trauerfeier vereinbaren
  • Sterbefall beim Standesamt melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat (Vorzulegen sind: Personalausweis des Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch)
  • Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde und Kopien von ihr aus. Für die Rentenversicherung(en) und Pensionskassen (Betriebsrente oder Zusatzversicherung) gibt es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft
  • Beantragung des Übergangsgelds für die Witwenrente, falls ein Anspruch besteht
  • Beantragung der Auszahlung von Lebensversicherung(en) oder Sterbegeldversicherung, falls vorhanden
  • ggf. Beantragung der Auszahlung einer Unfallversicherung, falls der Todesfall durch einen Unfall verursacht wurde und eine solche Versicherung bestand

In den ersten drei Tagen

  • Beerdigungsgespräch mit dem Pfarrer. Einzelheiten für die Trauerfeierlichkeiten vereinbaren, eventuell Bibelvers und Lieder festlegen. Klären, was in der Ansprache über den Toten gesagt werden sollte und auch was nicht gesagt werden soll

In der ersten Woche

  • ggf. Mietvertrag kündigen
  • Wenn der Verstorbene im Heim untergebracht war: Heimplatz kündigen; klären, wann das Zimmer geräumt sein muss und für wieviele Tage noch welche Arten von Leistungen zu zahlen sind
  • An den Briefkasten einen Aufkleber “Bitte keine Werbung und keine Anzeigenzeitschriften” kleben; Nachsendeantrag (zum Erben oder an eine geeignete Person) für Briefe und Post einrichten
  • Verstorbene Rentenempfänger bei Rentenstelle(n) und Pensionskassen (Betriebsrente/ Zusatzversicherung/ Kriegsbeschädigtenrente/ Hinterbliebenenrente) abmelden
  • Vorhandenes Testament zum Amtsgericht (Nachlassstelle/Nachlassgericht) bringen. Falls Immobilienbesitz oder Landwirtschaft vorhanden sind, Erbschein beantragen(Der teure Erbschein wird nicht benötigt, wenn keine Immobilien (und keine Landwirtschaft) vorhanden sind, und außerdem ein Testament vorliegt. Auch bei großem Geldvermögen reicht den Banken dann eine Kopie des vom Amtsgericht eröffneten Testaments, und die Kosten für den Erbschein bleiben erspart)

In den ersten zwei Wochen

  • Daueraufträge bei der Bank löschen.
  • Kabelfernsehen, GEZ, Telefon und Internet kündigen bzw. abmelden. Kopien der Kündigungsbriefe bzw. Abmeldungen aufbewahren und später prüfen, ob die Kündigungen durchgeführt wurden
  • Die Versorger für Gas, Strom, Wasser usw. informieren
  • Je nach Familiensituation der Angehörigen möglichst rasch eine Witwen-, Witwer-Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wenn entsprechende Ansprüche bestehen, weitere Renten beantragen z. B.:
    • Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher oder kirchlicher Dienst),
    • Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge), Riester-Rente, Rürup-Rente,
    • Den Verstorbenen bei der Krankenkasse abmelden und Krankenkassenkarte abgeben
  • Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen wurden, den Tod des Versicherten melden
  • Abonnements (Tageszeitung, Zeitschriften, Buchclub, Theater) und Mitgliedschaften (Gewerkschaft, ADAC, Vereine, sonstige Organisationen) des Verstorbenen kündigen oder auf ein anderes Familienmitglied ummelden

Innerhalb von vier Wochen

  • Fahrzeuge abmelden oder auf neuen Besitzer ummelden
  • Prüfen, ob und welche Waffen (vom Jagdgewehr bis zur kleinen Schreckschusspistole) vorhanden sind. Zusammen mit Munition, Waffenbesitzkarte(n) und ggf. Waffenschein sicher und verschlossen aufbewahren und innerhalb von 4 Wochen beim Landkreis melden (siehe § 20 WaffG). Später auf neuen Besitzer umschreiben lassen oder beim Landkreis abgeben
  • Versicherungen des Verstorbenen (z. B. Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz) schriftlich kündigen, dabei eine schriftliche Bestätigung der Kündigung fordern
  • Kabelfernsehen, GEZ, Telefon und Internet auf den Ehepartner ummelden oder kündigen
  • Versicherungen des Verstorbenen (Haftpflicht, Gebäude, Hausrat, KfZ, Rechtschutz) auf überlebenden Ehepartner oder Kind umschreiben oder kündigen
  • Nachlassverzeichnis anfertigen: Liste aller Konten (mit Stand am Todestag) und des wertvollen Eigentums, außerdem Liste der noch offenen Rechnungen, der offenen Forderungen und der Kosten für die Beerdigung. Falls ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, ist die Anfertigung des Nachlassverzeichnisses seine Pflichtaufgabe
  • Wenn das Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wird, müssen Kunden und Lieferanten und soweit nötig das Finanzamt informiert werden. Das Gewerbe muss abgemeldet werden