Vorsorge – Selbstbestimmung im Fall der Fälle

Ein Fall, den wir gerne verdrängen: die Hilflosigkeit und das Unvermögen, den eigenen Willen kundzutun. Ob in Folge fortgeschrittenen Alters, von Krankheit oder einem Unfall. Der Gedanke nur noch durch die moderne Apparatemedizin am Leben gehalten zu werden, ohne Aussicht auf Heilung, den Tod nur noch hinauszögernd, ist eine Vorstellung, die vielen von uns nicht behagt.

Täglich geraten Menschen in eine Situation, in der sie handlungsunfähig werden und ihren Willen nicht mehr artikulieren können. Dabei muss sich kein Mensch hilflos seinem Schicksal überlassen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass dann die nächsten Angehörigen alle Angelegenheiten regeln dürfen. In Wirklichkeit haben sie keine Befugnisse, irgendwelche Entscheidungen über Art und Umfang der medizinischen Behandlung zu treffen.

Wer auch für diesen akuten Ernstfall seine Interessen bestmöglich wahren möchte, dem bieten Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung die rechtlichen Instrumente zur Absicherung. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie erfahren, was exakt eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unterscheidet und was bei der Ausfertigung zu beachten ist, damit diese Wirksamkeit erlangt.