Umbettung – ein Thema im RuheForst

Angehörige Verstorbener fragen immer öfter nach der Möglichkeit einer Umbettung ihrer Angehörigen in einen RuheForst. Daher haben wir einige Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.

Eine Umbettung setzt Genehmigungen durch den Friedhofsträger (meistens die Kommune) und die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) voraus. Die hierfür geltenden rechtlichen Regelungen finden sich in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Umbettung einer einmal bestatteten Leiche kann daher nur aus einem wichtigen Grund verlangt werden, der im Einzelfall schwerer wiegt als die Achtung vor der Totenruhe.

Grundsätzlich gilt für eine Umbettung:

Vor Ablauf der Ruhezeit – in der Regel 20 bis 30 Jahre bei Erdbestattungen; 15 – 25 Jahre bei Ascheurnen – dürfen Verstorbene nicht ausgegraben werden. Die Totenruhe ist zu achten. Nur ausnahmsweise dürfen Leichen oder Urnen auf einen anderen Friedhof verbracht werden. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Dies ist dann der Fall:

  • wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist.
  • wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z.B. wegen hohen Alters oder Gebrechlichkeit.
  • oder wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen.

Aber für eine Umbettung ist auch der Wille des Verstorbenen zu berücksichtigen. Es gilt grundsätzlich das gleiche wie bei einer Erstbestattung. Maßgeblich ist, was der Verstorbene wollte. Er entscheidet, wie er bestattet werden möchte und wo seine letzte Ruhestätte sein soll. Kann dieser Wille nicht festgestellt werden, entscheidet der nächste Angehörige. Auch über eine Umbettung.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeiten stellt sich bei Urnengräbern oder Urnen in einer Urnenmauer die Frage der Grabstellenverlagerung oder die Aufgabe der Grabstelle.

Auch hier gilt: Der nächste Angehörige muss die Umbettung beantragen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob diese zu genehmigen ist. Je nach Bundesland müssen noch weitere Behörden zustimmen. Der Antragsteller muss eine neue Grabstätte nachweisen.

Für jede Umbettung benötigt man einen Bestatter. Dieser hilft ihnen auch bei den notwendigen Formalitäten.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag mit Begründung
  • Sterbeurkunde
  • Zustimmung aller Angehörigen
  • Nachweis der neuen Grabstätte